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Sonntag, 24. Januar 2010
Post von den Stadtwerken
oskar-kasimir, 16:28h
OSKAR wohnt zur Miete. Ein Haus in mittelprächtigem Zustand, neun Parteien. Vermieter ist eine Import- und Exportfirma, ansässig in der Stadt am großen Fluss. Seit einem Jahr hat die Betreuung der Immobilie eine große und darauf spezialisierte Verwaltungsgesellschaft übernommen. Zuvor war es ein älteres Männlein, der direkt für die Firma arbeitete, dort schon in die Lehre gegangen war und sich persönlichst um auszuwechselnde Birnen, defekte Lichtschalter und insbesondere auch die Mieter gekümmert hat. Da wurde vor dem Einzug neuer WG-Mitbewohner schonmal ein Termin zur Begutachtung gemacht und bei männlichen Kandidaten gefragt, ob sie 'gedient' hätten... Sehr korrekt, sehr penibel, mit einem Hang zum Kleinlichen. Herr L. war aber insgsamt ein Kümmerer. Bei Anruf: Kümmern.
Mit der neuen Hausverwaltung ist das etwas anders. Bei Anruf: die zuständige Immobiliensachverwalterin ist nicht am Platz, telefoniert gerade, ruft zurück, lalala. Hinterlässt man eine Nachricht, die nicht mindestens eine 'fristlose Kündigung', ein 'Öltank läuft aus' oder 'Treppenhaus ist zusammengekracht' beinhaltet, wird nicht zurückgerufen. Zudem ist die Sekretärin einigermaßen unfähig, Telefonnummern korrekt zu notieren... OSKAR allerdings hat die für seine Immobilie zuständige Dame inzwischen für sich eingenommen. Sie scherzen, lachen, haben einen guten Draht zueinander entwickelt. Nicht poltern und meckern, sondern höflich und mit einer Prise Humor nachfragen... Wie heißt es: Güte zupft Haare aus dem Schnurrbart des Löwen...
Vor diesem Hintergrund ist er gespannt, was er am Montag zu hören bekommt, wenn er dezent nachfragen wird, was es mit dem Brief des Gasversorgers auf sich hat, den alle Parteien im Haus erhielten:
Unter dem Betreff "Ankündigung der Abtrennung" steht unter anderem zu lesen, dass "nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Niederdruckanschlussverordnung" der "Anschlussnehmer (d.h. grundsätzlich der Eigentümer) für die ordnungsgemäße Instandhaltung der Gasanlage verantwortlich ist." Es folgt eine Erläuterung, dass Mängel daher von diesem zu beheben sind. "Trotz mehrfacher Aufforderung ist der Eigentümer der o.g. Immobilie dieser Forderung bislang nicht gefolgt. - Zur Vermeidung von Personen - und Sachschäden sind wir verpflichtet, den Gasanschluss ohne weiteren Hinweis am 27.01.2010 von unserem Versorgungsnetz zu trennen." Der Vermieter sei mehrfach informiert worden; nun bitten die Stadtwerke "insofern um Kenntnisnahme und regen eine Kontaktaufnahme mit Ihrem Vermieter an."
Gerne. Danke für den Tipp! OSKAR ist einigermaßen dankbar, dass sein Vermieter zwar ein Schlendrian, zugleich aber auch eine Ökosau ist und daher die Hütte mit Öl geheizt und die Warmwasserbereitung in OSKARs Wohnung mit Strom funktioniert. Lediglich die Suppe wird er daher kalt essen müssen. Was die anderen Bewohner allerdings tun werden, die nurmehr kaltes Wasser haben werden? Vielleicht sollte OSKAR sein Badezimmer 15-Minuten-Weise vermieten?
Mit der neuen Hausverwaltung ist das etwas anders. Bei Anruf: die zuständige Immobiliensachverwalterin ist nicht am Platz, telefoniert gerade, ruft zurück, lalala. Hinterlässt man eine Nachricht, die nicht mindestens eine 'fristlose Kündigung', ein 'Öltank läuft aus' oder 'Treppenhaus ist zusammengekracht' beinhaltet, wird nicht zurückgerufen. Zudem ist die Sekretärin einigermaßen unfähig, Telefonnummern korrekt zu notieren... OSKAR allerdings hat die für seine Immobilie zuständige Dame inzwischen für sich eingenommen. Sie scherzen, lachen, haben einen guten Draht zueinander entwickelt. Nicht poltern und meckern, sondern höflich und mit einer Prise Humor nachfragen... Wie heißt es: Güte zupft Haare aus dem Schnurrbart des Löwen...
Vor diesem Hintergrund ist er gespannt, was er am Montag zu hören bekommt, wenn er dezent nachfragen wird, was es mit dem Brief des Gasversorgers auf sich hat, den alle Parteien im Haus erhielten:
Unter dem Betreff "Ankündigung der Abtrennung" steht unter anderem zu lesen, dass "nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Niederdruckanschlussverordnung" der "Anschlussnehmer (d.h. grundsätzlich der Eigentümer) für die ordnungsgemäße Instandhaltung der Gasanlage verantwortlich ist." Es folgt eine Erläuterung, dass Mängel daher von diesem zu beheben sind. "Trotz mehrfacher Aufforderung ist der Eigentümer der o.g. Immobilie dieser Forderung bislang nicht gefolgt. - Zur Vermeidung von Personen - und Sachschäden sind wir verpflichtet, den Gasanschluss ohne weiteren Hinweis am 27.01.2010 von unserem Versorgungsnetz zu trennen." Der Vermieter sei mehrfach informiert worden; nun bitten die Stadtwerke "insofern um Kenntnisnahme und regen eine Kontaktaufnahme mit Ihrem Vermieter an."
Gerne. Danke für den Tipp! OSKAR ist einigermaßen dankbar, dass sein Vermieter zwar ein Schlendrian, zugleich aber auch eine Ökosau ist und daher die Hütte mit Öl geheizt und die Warmwasserbereitung in OSKARs Wohnung mit Strom funktioniert. Lediglich die Suppe wird er daher kalt essen müssen. Was die anderen Bewohner allerdings tun werden, die nurmehr kaltes Wasser haben werden? Vielleicht sollte OSKAR sein Badezimmer 15-Minuten-Weise vermieten?
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